- 798,61 €Kaltmiete
- 70,30 m²Wohnfläche
- 3.00Zimmer
NUR WBS STUFE 3: 3-Zimmer-Neubauwohnung im Nürnberger Westen
Rauhäckerstraße 4 · 90431 Nürnberg
- Balkon
- Dusche
- Bad mit Fenster
- barrierefrei
- Zimmer 3,00
- Wohnfläche 70,30 m²
- Etage Dachgeschosswohnung
- Verfügbar ab 01.11.2026
- Objekt-Nr. 1/50033/2/41
- Kaltmiete 798,61 €
- Nebenkosten 154,66 €
- Heizkosten 91,39 €
- Warmmiete1.044,66 €
- Kaution ? 2.395,00 €
Die maximal mögliche Förderung für diese Wohnung beträgt 271,36 EUR.
Damit wäre die mögliche Kaltmiete nach Förderung 527,25 EUR.*
* Die Zusatzförderung ist einkommensabhängig, muss beantragt werden und wird von der zuständigen Stelle individuell festgestellt. Ein Anspruch bzw. die tatsächliche Förderhöhe kann aus den Angaben im Exposé nicht abgeleitet werden.
Energieausweis
- Bedarfsausweis
- Wertklasse: Bedarfsausweis
- Kennwert Endenergie: 0,00 kWh(m² * a
Objektbeschreibung:
Diese Neubau-Dachgeschosswohnung wurde im Jahr 2025 erbaut und bietet auf rund 70,3 m² Wohnfläche großzügigen Wohnraum. Mit drei Zimmern, darunter zwei Schlafzimmer, ist sie ideal gestaltet. Die Wohnung befindet sich im 2. Obergeschoss und ist bequem über einen Aufzug erreichbar. Besonderen Komfort gewährleisten die Ausstattungsmerkmale wie Barrierefreiheit und die Berücksichtigung von Seniorengerechtigkeit.
sonstiges:
Für diese Wohnungen ist ein entsprechender Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Interessenten mit einem WBS der Stufe 1 können wir hierbei leider nicht direkt berücksichtigen. In diesen Fällen erfolgt die Vermittlung ausschließlich über Vorschläge der Städte Nürnberg oder Fürth. Sie haben noch keinen Wohnberechtigungsschein? Prüfen Sie unverbindlich mit unserem Mietrechner, ob Sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen. Weitere Informationen sowie den Link zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins finden Sie hier: https://swnuernberg.de/blog/2023/10/25/eof/ Weiterer Hinweis: Die angegebenen Förderbeträge und die daraus resultierende Miete dienen lediglich der unverbindlichen Orientierung. Die tatsächliche Förderung wird von der zuständigen Bewilligungsstelle auf Grundlage der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des jeweiligen Haushalts geprüft und festgelegt. Ein Anspruch auf die dargestellte Förderung besteht nicht.
Ein Angebot der
Siedlungswerk Nürnberg GmbH
Heroldsberger Weg 8 · 90411 Nürnberg

