Einkommensorientierte Förderungen

Gute Nachrichten für alle, die sich wegen geringem Einkommen bisher keine angemessene Mietwohnung leisten konnten!

Unser Gesellschafter, der Freistaat Bayern, hat das Wohnraumförderungsgesetz so geändert, dass es seit 01.09.2023 noch mehr Fördermittel für mehr Haushalte in Bayern gibt.

Die Einkommensgrenzen wurden hierbei um rund 25% erhöht. Beispielsweise steigt die Einkommenshöchstgrenze für eine Familie mit einem Kind von bisher 45.500 € auf 57.100 €. Das entspricht einem Jahresbruttoeinkommen von rund 81.600 €.

Prüfen auch Sie, ob Sie von der neuen Förderung profitieren und gehen Sie auf Ihre zuständige Wohngeldstelle zu. Einen Teil unserer Wohnungen können Sie nämlich nur bekommen, wenn Sie einem Wohnberechtigungsschein haben.

 

Weitere Infos finden Sie hier:

Nürnberg

Fürth

Erlangen

Wohnungsvermittlung in Nürnberg:

https://swnuernberg.de/Wohnungsvermittlung.pdf