Service für unsere Mieter

FAQ

Häufig gestellte Fragen rund um das Wohnen bei der SW Nürnberg

Was muss ich beachten, wenn ich eine Wohnung anmieten möchte?

Wenn Sie sich um eine unserer Wohnungen bewerben wollen, benötigen wir den von Ihnen vollständig ausgefüllten Mieterbewerbungsbogen mit Ihrer Unterschrift.

Wohnberechtigungsschein (WBS)

Sie können mit Hilfe eines sogenannten Wohnberechtigungsscheins (WBS), eine Wohnung, die von öffentlichen Mitteln gefördert wird, beziehen. Zur Bewilligung eines WBS müssen verschiedene Faktoren geprüft werden, ob Sie Anrecht auf einen WBS haben. Genauere Infos und Themen rund um den Wohnberechtigungsschein erhalten Sie beim

Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt Nürnberg
Marienstraße 6, 90402 Nürnberg
Allgemeine Auskünfte
Telefon: 09 11 / 2 31- 25 17
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Wohnungsfürsorge Fürth
Königsplatz 2, 90762 Fürth
Allgemeine Auskünfte
Telefon: 09 11 / 974 1778
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Zusätzlich Montag von 13:30 bis 16:30 Uhr

Wohnungsübergabe

Technische Fragen und der Wohnungsübergabetermin werden mit dem Hausmeister vor Ort abgeklärt.

Meldebestimmungen

Nach dem bayerischen Meldegesetz sind Sie verpflichtet, sich umzumelden.

Kaution

Zur Sicherung von Ansprüchen SW Nürnbergs aus dem Mietverhältnis ist eine Kaution (3 Nettokaltmieten) einzuzahlen. Die Kaution ist vor Bezug der Wohnung zur Zahlung fällig, d.h. die Kaution muss vor der Wohnungsübergabe bei uns eingegangen sein. Beachten Sie auch die Bearbeitungszeit von ca. 10 Tagen. Die Kaution ist in bar bzw. per Banküberweisung zu entrichten und kann nicht durch Bürgschaft oder Verpfändung eines Guthabens auf einem Sparkonto erbracht werden.

Energieausweis

Aufgrund der Verpflichtung nach § 16 Absatz 2 der Energieeinsparverordnung wird dem Mieter beim Abschluss des Mietvertrages ein Energieausweis zur Information übergeben.

Aufnahme eines Untermieters

Bitte reichen Sie den Antrag auf Einzug einer weiteren Person leserlich ausgefüllt mit Ihrer Unterschrift bei uns ein. Wir prüfen dann Ihr Anliegen.

Hinweis: Eine Weitervermietung der kompletten Wohnung an Dritte ist verboten!

Kündigung der Wohnung

Das Mietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Der Vertrag kann vom Mieter bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats schriftlich gekündigt werden (z.B. Eingang der Kündigung am 02.03: Kündigungsfrist läuft bis zum 31.05.).

Kündigungsablauf:
1. Einreichung des Kündigungsformulars bei SW Nürnberg. Die Kündigung muss im Original mit Unterschrift aller Hauptmieter eingereicht werden (Das Kündigungsformular finden Sie auf unserer Homepage).
Achtung: Die Übermittlung per FAX oder per E-Mail ist unwirksam.

2. Die Kündigung wird von SW Nürnberg bestätig.

3. Umgehend nach der Kündigungsbestätigung kontaktieren Sie Ihren Hausmeister zur Durchführung eines
Vorbesichtigungstermins Ihrer Wohnung. Hier wird geklärt, wie Sie die Wohnung nach Ender der Kündigungsfrist
zu übergeben haben.

4. Mit Ihrem schriftlichen Einverständnis (siehe Kündigungsbestätigungsschreiben) werden sich evtl. Interessenten telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Besichtigungstermin abzustimmen.

5. Kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist vereinbaren Sie einen Abnahmetermin mit Ihrem Hausmeister.

6. Die Kautionsabrechnung wird Ihnen nach Auszug automatisch von unserer Wohnungsverwaltung
an Ihre neue Anschrift zugestellt.

Antrag auf Entlassung aus dem Mietverhältnis (Teilkündigung)

Voraussetzung ist die Teilkündigung der auszuziehenden Person

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gleichzeitig die Zustimmungserklärung zur Teilkündigung der Person, die in der Wohnung verbleiben möchte sowie deren letzten drei Gehaltsnachweise o. ä. z.B. Rentenbescheid.

Energiespar-Tipps

Hier sind unsere aktuellen Energiespar-Tipps